Recht und Gesetz

Vorsicht bei abgelaufenem Europäischen Feuerwaffenpass!

Dem LJV wurde ein Fall bekannt, in dem gegen einen Jäger ein empfindliches Bußgeld verhängt wurde, weil er seinen abgelaufenen Europäischen Feuerwaffenpass nicht rechtzeitig zurückgegeben hat.
Mitglieder, die ebenfalls wegen dieses Deliktes mit einem Bußgeld belegt wurden, werden gebeten, sich beim Landesjagdverband NRW zu melden.
Der LJV empfiehlt bei anstehenden Auslandsjagdreisen grundsätzlich, sich rechtzeitig um einen gültigen Europäischen Feuerwaffenpass zu kümmern.

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