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Fangjagd

Foto: Björn Draber

Für die Fangjagd gelten die Vorgaben der §§ 30 bis 32 der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz. So dürfen nur Lebendfallen verwandt werden, die u.a. einer Anzeigepflicht unterliegen.

Die Anzeige der Fallen kann beim Kreis Wesel formlos geschehen. Der Meldebogen darf dazu verwendet werden.

Hinweis: Sollte in Ihrem Jagdbezirk neben dem Töten von Bisam und Nutria durch Abschuss auch diesen gezielt durch den Fang nachgestellt werden, macht die Kreisjägerschaft auf die Regelungen des § 4 der Bundesartenschutzverordnung aufmerksam: https://www.gesetze-im-internet.de/bartschv_2005/__4.html

Eine Fanggenehmigung für Bisam und Nutria erhalten Sie von der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Wesel. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter folgendem Link: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/bisam-und-nutria/